Für Heilpraktiker
Wie Sie weiterhin Tattoos mittels Laser legal entfernen dürfen, trotz der neuen NiS-Verordnung.
Ohne entsprechende Vorbereitung dürfen Heilpraktiker ab dem 01.01.2021 keine Tattoos mehr mittels Laser entfernen. Das stellt einen klaren Einschnitt in die Tätigkeit von Heilpraktikern da, die finanzielle Verluste zur Folge haben kann.

Als anerkannte Rechtsanwaltskanzlei haben wir uns genau darauf spezialisiert & ein Schlupfloch gefunden, die es nun Heilpraktikern doch möglich macht weiterhin Tattoos legal entfernen zu dürfen.

Unser Angebot für Sie:
  • ​Sie erhalten eine ausführliche Beratung zu rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Tattooentfernung.
  • ​Wir erstellen für Sie rechtssichere Verträge zur Tattooentfernung mittels Laser.
  • ​Sie erhalten Formulare wie Patientenfragebögen, Einwilligungserklärungen & medizinische Fragebögen.
  • ​Sie erhalten anwaltliche Unterstützung, sowie die außergerichtliche Vertretung vor Behörden und Wettbewerbern.

Die neue NiS-Verordnung

Seit dem 01.01.2021 dürfen nach § 5 Abs. 2 NiSV nur noch approbierte Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung Tätowierungen oder Permanent-Makeup mittels Laser entfernen.  Dies bedeutete das unweigerliche Aus für viele Tattoo-Entferner. Gerade in den letzten Jahren haben sich viele Kosmetikstudios, Heilpraktiker oder gar ganze Ketten mit der Entfernung von Tätowierungen mittels Laser ein gutes Standbein aufgebaut.

Doch es gibt eine entscheidende Verordnungslücke. Die neue Verordnung bezieht sich nämlich nur auf Behandlungen kosmetischer oder sonstiger nichtmedizinischer Natur. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Laseranwendungen, welche beispielsweise ein körperliches oder psychisches Leiden lindern, nicht von dieser Verordnung erfasst sind.

Wenn Sie nun also als Heilpraktiker erfahren möchten, wie Sie diese Lücke in der Verordnung für sich nutzen können, dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein kostenloses Beratungsgespräch.

In 3 Schritten

zur legalen Tattooentfernungen als Heilpraktiker.

1. Schritt: Kostenfreies Beratungsgespräch

Im ersten Schritt wird ein kostenfreies Beratungsgespräch mit Ihnen durchgeführt, in dem Sie wichtige Informationen zum Thema Tattooentfernung mittels Laser erhalten und erfahren, welche Möglichkeiten der Behandlung Sie noch in Anspruch nehmen können.

2. Schritt: Feststellung der Qualifikation

Im zweiten Schritt wird festgestellt, ob Sie sich im Rahmen der geforderten Qualifikationen befinden und somit auch als Heilpraktiker selbst nach dem in Kraft treten der neuen Verordnung die Laserentfernung von Tattoos wieder praktizieren dürfen.

3. Schritt: Weiterführende Unterstützung

Wenn festgestellt wird, dass Sie qualifiziert sind Tattoos mittels Laser zu entfernen, werden rechtssichere Verträge zur Tattooentfernung für Sie und Ihre Praxis zur Verfügung gestellt & Sie erhalten eine weiterführende anwaltliche Unterstützung, sofern Sie dies wünschen.

Zusammengefasst: Ihre Vorteile

 Leasing/Kauf eines Lasers

Wenn Sie einen Laser erworben haben, kann Ihnen die Verordnungslücke helfen, weitere Verluste durch hohe Kauf- oder Leasinggebühren zu vermeiden und die Tattooentfernung erneut anzubieten.

 Keine berufliche Einschränkung

Da es laut der Verordnung nicht mehr ohne Weiteres möglich ist Tattoos mittels Laser zu entfernen, können jetzt Maßnahmen ergriffen werden, um beruflichen Einschränkungen entgegen zu wirken.

  Zukünftige Möglichkeiten

Auch für den Fall, dass Sie im Moment noch keine Tattooentfernung mittels Laser anbieten, diese allerdings für die Zukunft in Erwägung ziehen, können nun Vorkehrungen getroffen werden, um eventuell auftretende Problemen zu vermeiden.

Diese Chancen haben Sie trotz der neuen Verordnung

Nicht-kosmetische Behandlungen

Insofern die Entfernung eines Tattoos zur Heilung oder Linderung etwaiger Körperbeschwerden beiträgt und notwendig ist, kann die Tattooentfernung unter entsprechenden Auflagen fortgesetzt werden.

Übertreffen der Konkurrenz

Da nicht jeder aus Ihrer Branche entsprechende Vorkehrungen trifft, wird Ihnen dadurch die Möglichkeit geboten über Ihre Konkurrenz hinauszuwachsen und sich höher auf dem Markt zu positionieren.

Mehr Leistung für Patienten

Durch die Wiederaufnahme der Laserbehandlung können Sie auch weiterhin Ihren Patienten hohe Leistungen abieten und somit deren Zufriedenheit steigern, sowie auch neue Klienten für sich gewinnen.
Über Stephan Hendel
Stephan Hendel - Mitgründer und Gesellschafter der Gabler & Hendel Rechtsanwaltskanzlei
Während seines Studiums entdeckte Stephan Hendel seine Leidenschaft für StartUps, dementsprechend war es ihm sofort bewusst, dass er sein eigenes Unternehmen gründen will. 

Daher gründete er am Ende seines Jura-Studiums, zusammen mit seinem Kollegen Michael Gabler, die Rechtsanwaltskanzlei Gabler & Hendel.

Seitdem betreut er Mandanten in ihren Problemen und Fragen und wird besonders für seine Kommunikation auf Augenhöhe geschätzt.

Als die neuen Regelungen der NiS-Verordnung bekannt gegeben wurden, wurde an dieser Stelle die Möglichkeit gesehen, StartUps, die sich auf die Tattooentfernung mittels Laser fokussiert haben, rechtlich unter die Arme zu greifen.

Mit voller Motivation unterstützt Stephan Hendel nun vor allem Heilpraktiker dabei, ihre Arbeit nach wie vor so uneingeschränkt wie möglich ausüben zu können.
Wie sieht der Anfrage-Prozess aus?
1. Sie füllen ein kurzes Frageformular aus.
Nachdem Sie auf den Button geklickt haben, werden Sie gebeten ein paar kurze Fragen zu beantworten, die der Einschätzung Ihrer Lage helfen werden. 
2. Sie reservieren sich einen Termin im Sekretariat.
Nachdem Sie den Fragebogen ausgefüllt haben, haben Sie die Möglichkeit direkt einen Beratungstermin mit dem Sekretariat der Kanzlei zu vereinbaren.
3. Durchführung des kostenfreien Beratungstermins.
Im Gespräch wird festgestellt ob Sie die Verordnungslücke für sich nutzen können & über eine weitere Zusammenarbeit kann gesprochen werden.
Unser Standort
Sie finden unser Büro mitten in Regensburg.
Das ganze Team besteht aus Experten und arbeitet hier täglich engagiert vor Ort, um Sie nach höchsten Standards beraten und unterstützen zu können.
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